Werte - und Schulethos
Die Friedrich-Karl-Ströher Realschule plus versteht sich als Ort der Begegnung und des gemeinsamen Lernens und Lebens.
Die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind das Miteinander und die Sorge füreinander.
Unser schulisches Zusammenleben ist geprägt von
gegenseitigem Respekt
- Ich nehme jeden Mitmenschen so an, wie er ist. Jeder Mensch ist einzigartig.
- Ich berücksichtige die Meinung anderer und äußere meine eigene angemessen und sachlich.
Wertschätzung
- Ich achte die Stärken meiner Mitmenschen und nehme Rücksicht auf ihre Schwächen. Jeder Mensch ist wertvoll.
- Positive Rückmeldungen machen stark.
Gewaltfreiheit
- Ich verletze niemanden, weder mit Worten noch mit Taten.
- Ich regele Meinungsverschiedenheiten friedlich.
- Ich gehe sorgsam mit dem Eigentum meiner Mitmenschen um, das gilt auch für die Einrichtung der Schule.
Höflichkeit
- Ich bin zu allen am Schulleben beteiligten Personen höflich, freundlich und hilfsbereit, auch außerhalb der Schule.
- Ich gehe so mit anderen um, wie ich selbst gerne behandelt werden möchte.
Ehrlichkeit
- Ich versuche mir und anderen gegenüber ehrlich zu sein.
- Jeder darf Fehler machen, keiner ist perfekt.
- Ich stehe zu meinen Fehlern und bin bereit die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Verlässlichkeit/ Vertrauen
- Ich will die mir anvertrauten Aufgaben mit den mir zugetrauten Fähigkeiten umsetzen.
- Ich vertraue darauf, dass wir uns aufeinander verlassen können und alle das Beste füreinander wollen.
- Schule und Elternhaus arbeiten vertrauensvoll zusammen und fördern damit die Freude am Lernen und die schulischen Erfolge der Schüler. Wir können uns gegenseitig vertrauen.
- Vertrauen schafft Vertrauen.
Fairness
- Ich behandle alle gleich und fair. Ich schließe niemanden aus, auch nicht von Informationen und Erklärungen.
- Ich halte mich an Abmachungen und Regeln.
- Ich erkenne die Leistungen anderer an.
- Ich tue niemandem Unrecht.
Hausordnung
Allgemeine Regeln
- Die Schüler/innen dürfen das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen, da sie der Aufsichtspflicht unterliegen.
- Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind generell untersagt.
- Gegenstände, die andere gefährden oder belästigen, sind zu Hause zu lassen.
- Für die Beschädigung und Zerstörung fremden Eigentums muss Schadenersatz geleistet werden.
- Angemessene Kleidung ist erwünscht. Das Tragen von Freizeitkleidung gehört nicht in den Schulalltag.
- Für alle am Schulleben Beteiligten ist es selbstverständlich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Ist nach zehn Minuten keine Lehrkraft anwesend, fragen die Klassensprecher bei der Schulleitung nach.
- Toilettengänge sind in der Regel in den großen Pausen zu erledigen. Ausnahmefälle werden mit der Fachlehrkraft abgesprochen.
- Vor dem ersten Klingeln können sich die Schüler/innen in der Pausenhalle aufhalten.
- Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss halten sich die Schüler/innen, die nicht direkt den Heimweg antreten, in der Pausenhalle auf.
Räume und Schulgelände
- Alle am Schulleben Beteiligten sind gemeinsam für die Ordnung, die Sauberkeit und den gepflegten Zustand der Schule verantwortlich.
- Jede Lerngruppe ist für den genutzten Raum verantwortlich, jede/r Schüler/in für den eigenen Arbeitsplatz.
- Durchnässte und verschmutzte Kleidungsstücke gehören an die Garderobe. In den Fachräumen müssen Jacken oder ähnliche Kleidungsstücke außerhalb des Fachraumes aufgehängt werden.
- Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Wasser darf nach Absprache mit der Fachlehrkraft getrunken werden.
- Das Kauen von Kaugummi und das Spucken ist aus hygienischen Gründen auf dem kompletten Schulgelände nicht gestattet.
Versäumnisse
- Im Krankheitsfall entschuldigen die Eltern ihr Kind am 1. Fehltag telefonisch oder per E-Mail (Formular Homepage). Eine schriftliche Entschuldigung muss der Klassenleitung spätestens am 3. Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorgelegt werden.
- Wer den Unterricht wegen Krankheit vorzeitig verlassen muss, meldet sich bei der Klassenleitung ab.
- Versäumter Unterrichtsstoff und Hausaufgaben werden selbstständig nachgearbeitet.
Private elektronische Geräte
- Die Benutzung von elektronischen Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets, Smartwatches, Kopfhörer) ist im gesamten Schulbereich zwischen 7:40 und 12:50 Uhr, für GTS-Schüler bis 15:55 Uhr sowie bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.
- Die Geräte sind generell deaktiviert/ ausgeschaltet und in der Tasche aufzubewahren.
- Lehrer/innen sind angehalten, unter Wahrung ihrer Vorbildfunktion die Benutzung auf Notwendigkeiten zu beschränken.
- Eine unterrichtliche Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten ist mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.
- In Ausnahmefällen dürfen Schüler/innen ihr Mobiltelefon mit ausdrücklicher Erlaubnis einer anwesenden Lehrkraft benutzen.
- Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Lehrkräfte (gemäß §96 ÜSchO) befugt, das jeweilige Gerät einzuziehen. Die Schüler/innen erhalten das Gerät in der Regel am Ende des Schultags ausgehändigt. Im Wiederholungsfalle erfolgt die Rückgabe nur an die Eltern bzw. mit schriftlichem Auftrag der Eltern. Für Schäden an eingezogenen Geräten wird nicht gehaftet.
- Bei Leistungsüberprüfungen werden eingeschaltete Geräte als Täuschungsversuch gewertet.
- Die heimliche Ton- oder Bildaufzeichnung von Unterrichtssituationen ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht.
- Die gesetzlichen Vorlagen (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Datenschutz) sind zu beachten.
Benutzerordnung - Verhalten in den Pausen
- Jeder verhält sich auch in den Pausen so, dass weder Personen noch Gebäude und Umwelt geschädigt oder gefährdet werden. Anweisungen durch das Schulpersonal sind zu befolgen.
- In den 5-Minutenpausen halten sich alle Schüler/innen in ihrem Klassenraum auf. Der Aufenthalt im Treppenhaus ist nicht gestattet.
- Alle Schüler/innen begeben sich zu Beginn der großen Pausen unverzüglich auf das Pausengelände. Der Aufenthalt im Gebäude ist nicht gestattet, die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Lehrkraft schließt den Klassen-/ Fachraum ab.
- Taschen und Jacken müssen bei einem Raumwechsel mit in die Pause genommen werden.
- In der Regenpause, die durch die aufsichtsführende Lehrkraft angekündigt wird, können sich die Schüler/innen auch in der Pausenhalle (EG Neubau) aufhalten.
- Angelegenheiten am Lehrerzimmer oder im Sekretariat werden direkt zu Beginn der großen Pausen und ohne Begleitung von Mitschüler/innen geklärt.
Benutzerordnung – Verhalten am Busbahnhof
- Der Schulweg kann gefährlich sein, deshalb sind die Verkehrsregeln unbedingt einzuhalten. Die Unfallversicherung deckt nur den direkten Weg vom Elternhaus zur Schule und zurück ab. Bei Abweichungen von diesem Weg (z. B. Weg zum Bäcker) besteht kein Versicherungsschutz.
- Am Busbahnhof verhalten sich die Fahrschüler/innen so, dass die Sicherheit aller gewährleistet ist. Drängeln, Schubsen und andere Formen der Gewalt sind verboten.
- Die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte sowie der Busfahrer sind von den Schülern/innen zu befolgen.
- Nach Unterrichtsschluss gehen die Schüler/innen auf direktem Weg zur Bushaltestelle und stellen sich dort in Reihen in der Reihenfolge ihrer Ankunft an der entsprechenden Bushaltestelle auf.
- Der Aufenthalt im Bereich der Busspur und auf dem Bordstein ist verboten.
- An der Haltestelle gilt die Hausordnung der Friedrich-Karl-Ströher Realschule plus. Dies betrifft insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes (Alkohol, Rauchen usw.) als auch die Regelungen bzgl. Verhalten und Ordnung.
Den Werteethos und die Hausordnung können Sie sich auch als pdf-Dokument herunterladen.